Allgemeine Geschäftsbedingungen der Appler Hotel GmbH & Co KG

Stornokonditionen
Folgende Stornobedingungen finden Anwendung:

Bis 8 Tage vor Anreise Kostenfrei
Ab 7 Tage vor Anreise 50% des Zimmerpreises

Bei Stornierung ab 3 Tage vor Anreise oder Stornierung am Anreisetag oder bei Nichtanreise stellen wir den kompletten Zimmerpreis in Rechnung.

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Appler Hotel GmbH & Co KG (nachfolgend Company) zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Company.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, Räumlichkeiten oder Flächen sowie öffentliche Einladungen und die Durchführung von Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Company in schriftlicher Form, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diese wurden vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart. Besondere vertragliche Vereinbarungen zwischen der Company und dem Kunden haben Vorrang. II. Vertragsabschluss, -partner

  4. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Company zustande. Der Company steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform oder per E-Mail zu bestätigen.
  5. Vertragspartner sind die Company und der Kunde, der die Leistung der Company in Anspruch nimmt. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Company gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem entsprechenden Vertrag. III. Leistungen, Preise, Zahlung
  6. Die Company ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Company zugesagten sowie die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen zu erbringen. Es besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten, aus organisatorischen Gründen vorab zugeteilten Raumes.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, die für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Company zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Company beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Company verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechts Verwertungsgesellschaften.
  8. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
  9. Die Company ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
  10. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Company berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn der Veranstaltung im Sinne vorstehender Ziffer III. 4. eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  11. Die Company kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten Verringerung der Leistungen der Company davon abhängig machen, dass sich der Preis für die übrigen zu erbringen Leistungen erhöht.
  12. Rechnungen der Company ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Company kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen.
  13. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Company berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5%, über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Company bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Außerdem ist die Company berechtigt, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen, wenn die Company den Kunden zuvor unter Fristsetzung gemahnt und die Einstellung zukünftiger Leistungen für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung angedroht hat.
  14. Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten sind der Company in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Seite 2 von 4 Kreditkarte freigestellt und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge in der Company angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber. IV. Aufrechnungsrecht Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Company aufrechnen. V. Rücktritt der Company
  15. Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Company in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Company auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  16. Wird eine nach vorstehender Ziffer III. vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer der Company gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Company ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.
  17. Ferner ist die Company berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt vor, wenn • höhere Gewalt oder andere von der Company nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; • Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; • die Company begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Companyleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Company in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Company zuzurechnen ist; • der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist; • der Kunde ohne Zustimmung der Company die Räume einem Dritten zur Nutzung überlässt.
  18. Der berechtigte Rücktritt der Company begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. VI. Rücktritt des Kunden von Veranstaltungen usw.
  19. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Company abgeschlossenen Veranstaltungsvertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Company der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
  20. Sofern zwischen der Company und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Company auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Company ausübt.
  21. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht oder Kündigungsrecht und stimmt die Company einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Company den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz der Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Company hat die Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei wie folgt pauschaliert werden:
  22. Die Entschädigungspflicht entfällt bei einer Kündigung bis zu 84 Tagen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin. Die Entschädigung beträgt bei einem Rücktritt - bis zu 42 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50 % - bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 75 % - ab 13 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 90 % des vereinbarten bzw. sich aus der Preisliste der Company ergebenden Preises für die vereinbarte Veranstaltung. Hat der Kunde lediglich Räumlichkeiten angemietet (ohne Speisen und Getränke), beträgt die Entschädigung unabhängig vom Zeitpunkt der Kündigung 90 % des vereinbarten Preises. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Der Company steht der Nachweis frei, dass ein höherer Schaden entstanden ist. VII. Änderungen der Veranstaltungszeit, zusätzliche Leistungen
  23. Verschieben sich bei Veranstaltungen die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten und stimmt die Company diesen Abweichungen zu, so kann die Company die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Seite 3 von 4 Rechnung stellen, es sei denn, die Company trifft ein Verschulden für die Verschiebung.
  24. Bei gebuchten Veranstaltungen, für die die Company für eine bestimmte vereinbarte Personenanzahl Leistungen erbringt bzw. Leistungen vorhalten muss, darf unabhängig vom Zeitpunkt der Reduktion die tatsächliche Personenanzahl maximal 20% unter der im Veranstaltungsvertrag genannten Zahl liegen.
  25. Der Kunde ist verpflichtet, der Company die endgültige Personenzahl spätestens 5 Werktage vor dem Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.
  26. Bei Erhöhungen der Personenzahl wird der Abrechnung die tatsächliche Personenzahl zugrunde gelegt. Reduktionen der tatsächlichen Personenzahl gegenüber der als endgültig gemeldeten Zahl werden nicht berücksichtigt und der Abrechnung nicht zugrunde gelegt.
  27. Liegt die tatsächliche Teilnehmerzahl tiefer, ist die Company berechtigt, dem Kunden die Differenz zwischen tatsächlicher Teilnehmerzahl und zulässiger Maximalreduktion vollumfänglich in Rechnung zu stellen.
  28. Die zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen entstehenden Kosten, wie zusätzlich bestellte Speisen und Getränke sind von jedem Veranstaltungsteilnehmer selbst zu bezahlen. Der Kunde haftet hierfür gemeinsam mit dem Veranstaltungsteilnehmer als Gesamtschuldner. VIII. Mitbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit der Company. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. IX. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
  29. Soweit die Company für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Company von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  30. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Company bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Company gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Company diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die Company pauschal erfassen und berechnen.
  31. Der Kunde ist mit Zustimmung der Company berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Company eine Anschlussgebühr verlangen.
  32. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen der Company ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
  33. Störungen an von der Company zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Company diese Störungen nicht zu vertreten hat. X. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
  34. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die Company übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Company. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
  35. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Company ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Company berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Company abzustimmen.
  36. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf die Company die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Company für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. XI. Haftung des Kunden bei Veranstaltungen
  37. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Seite 4 von 4 Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst versursacht werden. 2. Der Kunde stellt die Company von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf dem Verhalten des Kunden, seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer und seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. XII. Haftung der Company
  38. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Company, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Company nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Company, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  39. Für eingebrachte Sachen haftet die Company dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  40. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Company nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer XII.1., Sätze 1 bis 4. XIII. Ablehnungsrecht/Verweisungsrecht Die Company ist berechtigt, einem Kunden den Zugang zur Veranstaltungsfläche zu verweigern, wenn bei der Ankunft des Kunden die begründete Sorge besteht, dass der Kunde unter Einfluss von Drogen oder Alkohol steht oder sich gegenüber dem Companypersonal oder anderen Kunden ausfällig verhält. Die Company ist berechtigt, einen Kunden aus den Räumen zu verweisen und den mit ihm bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn er wiederholt die Ruhe stört, andere Kunden oder Companypersonal belästigt oder beleidigt. XIV. Schlussbestimmungen
  41. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  42. Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Company.
  43. Im kaufmännischen Verkehr ist – auch für Scheckstreitigkeiten - ausschließlicher Gerichtsstand die Freie und Hansestadt Hamburg. Die Company kann den Kunden nach seiner Wahl aber auch am Sitz der Company oder am Sitz des Kunden verklagen. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
  44. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN[1]Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

    München 24.11.2022