AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Leistungen der Appler Hotel GmbH & Co. KG

1. Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Hotels mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande. Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; sie gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz-, Wohnungen und anderen Räumlichkeiten des Hotels (nachfolgend umfassend: Leistungserbringung).
Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden und/oder Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.

2. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preise gemäß aktueller Buchungsbestätigung. Sofern in der Auftragsbestätigung Festpreise vereinbart wurden und zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung ein Zeitraum von mehr als drei Monaten liegt, ist das Hotel berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

3. Reservierungen, die zunächst nur das Hotel binden (Optionen) wandeln sich in feste Reservierungen um, wenn der Kunde nicht innerhalb der in der Buchungsbestätigung genannten Frist (Optionsdatum) den Rücktritt von der Reservierung erklärt.

4. Für gebuchte bzw. angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird (§ 522 BGB). Die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück wie folgt:

Folgende Stornobedingungen finden im Allgemeinen Anwendung:
Bis 3 Tage vor Anreise Kostenfrei
Ab 2 Tage vor Anreise 50% des Zimmerpreises
Bei Stornierung am Anreisetag oder bei Nichtanreise stellen wir den kompletten Reisepreises in Rechnung.

Der Reisepreis umfasst alle Kosten, die im Rahmen einer Reise im Voraus gebucht wurden und im Falle einer Stornierung vom Reisenden zu zahlen sind. Dazu gehören insbesondere:
1. Zu erwartende Logiskosten (Übernachtung aller Zimmer)
Dies beinhaltet die Kosten für sämtliche im Angebot oder Vertrag vorgesehenen Übernachtungen. Die Logiskosten decken die Bereitstellung und Nutzung der Zimmer für die gesamte Aufenthaltsdauer ab.
2. Frühstück
Das Frühstück ist als fester Bestandteil (sofern es in der Buchungsbestätigung aufgeführt ist) in der Unterkunftsleistung im Reisepreis enthalten.
3. Parkgebühr
Ebenfalls zum Reisepreis gehört die Gebühr für das Parken von Fahrzeugen während des Reisezeitraums, sofern nicht ausdrücklich eine kostenlose Nutzung des Parkplatzes vereinbart wurde.

Besondere Stornobedingungen während Messen und Großveranstaltungen
Als Business-Class-Hotel und offizielles Messe- und Veranstaltungshotel weist unser Haus darauf hin, dass während bestimmter Messen, Großveranstaltungen und Spitzenbelegungszeiten in München und Umgebung gesonderte Stornobedingungen gelten.
Aufgrund der außergewöhnlich hohen Nachfrage in diesen Zeiträumen gelten abweichende, teils strengere Stornofristen sowie angepasste Stornogebühren.
Die jeweils geltenden Sonder-Stornobedingungen können jederzeit von Gästen vor Buchungsabschluss angefragt oder online nachgelesen werden und sind für die genannten Termine, wenn nicht anders Kommuniziert wie folgt verbindlich.
Während folgender Termine kommen unsere Sonder-Stornobedingungen zur Anwendung:
- Olympische Spiele
- Oktoberfest München
- Konzerte und Groß-Events
- Fußballveranstaltungen und internationale Turniere (z.B. WM, EM)

Fachmessen in München, insbesondere:

- BAUMA
- BAU
- IFAT
- PRODUCTRONICA
- ELEKTRONICA
- INTERSOLAR
- DRINKTEC
- IBA
- EXPO REAL

Folgende Sonder- Stornobedingungen finden Anwendung:
Komplettstornierung bis 90 Tage vor Anreise Kostenfrei
Teilstornierung pro Zimmer ab 89 bis 60 Tage vor Anreise 10 % des Reisepreises
Teilstornierung pro Zimmer ab 59 bis 40 Tage vor Anreise 25% des Reisepreises
Teilstornierung pro Zimmer ab 39 bis 30 Tage vor Anreise 50% des Reisepreises
Teilstornierung ab 29 Tage vor Anreise 100% des Reisepreises

5. Der Kunde hat dem Hotel die Anzahl der Teilnehmer oder Übernachtungsgäste bei Buchungsabschluss mitzuteilen, kommen dann weniger Teilnehmer/ Übernachtungsgäste, hat der Kunde nach der mitgeteilten Anzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.

6. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, anderenfalls über 22:00 Uhr hinausgehen, kann das Hotel zusätzliche, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal, berechnen.

7.
a) Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen.

b) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und – auf Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendung dergleichen.

c) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

d) Jede Haftung des Hotels nach a) – c) ist ausgeschlossen.

8. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu € 15.000 je Fahrzeug. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.

9. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eine ordentlichen Kaufmann. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Ziff.7 und §§ 701BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter der Hotelgesellschaft oder der leitenden Angestellten des Hotel. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
Eine etwaige Haftung des Hotels ist – abgesehen von den §§ 701 ff. BGB – betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden sechs Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung gilt zugunsten des Hotels auch bei Verletzungen von Verpflichtungen bei der Vertragsabnahme, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.

10. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o.ä..) oder sonstiger vom Hotel nicht vertretender Hintergründe, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch zum Beispiel auf Schadensersatz zusteht.

11. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.

12. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Sachen ist ohne Einwilligung des Hotels nicht gestattet. Diese Sachen müssen den örtlichen feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Wenn sie nicht sofort oder spätestens innerhalb von zwölf Stunden nach Ende der Veranstaltung abgeholt werden, erfolgt die Lagerung im Hotel, wofür der Kunde eine Gebühr in Höhe der Miete für den benutzten Raum schuldet.

13. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnis hat sich der Kunde, rechtzeitig auf seine Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.s.w., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

14. Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Kunden; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

15. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, zumindest wird eine Service-Gebühr bzw. Korkengeld berechnet.

16. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gelten Ziff. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Zahlung der Miete und der angemessenen Vergütung) sowie der Anhang dieser Bedingungen entsprechend.

17. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen zum Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt , aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.

18. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; Verzug Tritt mit Zugang der ersten Mahnung einh. Ab Verzgzugseintritt ist die Rechnung mit 4% über dem Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen, falls nicht das Hotel einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von € 15,00 geschuldet.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Seiten Singen.

20. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich dieser Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommen.

21. Vorauszahlungen
Bei Tagungen/Seminaren/Bankett oder sonstigen Veranstaltungen und bei Reiseunternehmen:
Eine Vorauszahlung von 50% bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
. Rest bei Anreise Eine Kopie des Überweisungsauftrages ist dem Hotel vorab zuzusenden. Bei verspäteter oder unvollständig eingereichter Zahlungen ist das Hotel berechtigt, nach Verstreichen einer Frist von acht Tagen vom Vertragsrücktrittrecht Gebrauch zu machen und eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Im Falle eines Rücktritts erlöschen alle Rechte des Bestellers aus der Reservierung ersatzlos. Die Zahlungen sind ausschließlich an die Appler Hotel GmbH & Co KG zu leisten.

22. Bevorzugung von Direktbuchungen
(1) Direktbuchungen, die unmittelbar über das Hotel, dessen Website oder telefonisch vorgenommen werden, werden vom Hotel besonders gefördert. Gäste, die direkt beim Hotel buchen, erhalten gegenüber Buchungen über globale Distributionssysteme (GDS) wie etwa Booking.com, Expedia, HRS oder vergleichbare Anbieter einen reduzierten Frühstückspreis.
(2) Direktbucher erhalten darüber hinaus – sofern verfügbar – ein kostenloses Zimmer-Upgrade in die nächsthöhere Zimmerkategorie. Ein Anspruch hierauf besteht nicht; die Vergabe erfolgt ausschließlich nach Verfügbarkeit und Ermessen des Hotels.
(3) Zusätzlich stellt das Hotel Direktbuchern kostenlose Parkplätze auf den hoteleigenen Parkflächen zur Verfügung, vorbehaltlich freier Kapazitäten.

23. Parken
(1) Grundsätzlich ist das Parken auf den hoteleigenen Parkplätzen kostenpflichtig. Dies gilt unabhängig von etwaigen abweichenden Angaben oder Werbeaussagen Dritter, insbesondere von GDS-Systemen oder Online-Buchungsportalen.
(2) Unzutreffende oder abweichende Darstellungen, insbesondere kostenfreie Parkleistungen auf externen Buchungsplattformen, begründen keinen Anspruch auf eine kostenfreie Nutzung der Hotelparkplätze.

(3) Ein Erlass oder eine Reduzierung der Parkgebühren liegt ausschließlich im Ermessen des Hotels und kann nur durch das Hotel selbst gewährt werden.

24. Parken – Haftung
(1) Für Schäden an privaten Fahrzeugen, die durch Dritte verursacht werden, haftet ausschließlich der Fahrzeughalter. Das Hotel übernimmt hierfür keine Haftung.
(2) Das Hotel haftet lediglich für Schäden, die durch das Hotel selbst, dessen Mitarbeitende oder durch bauliche Mängel der Hotelanlage verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Parkplätze nicht Kameraüberwacht werden.